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Die eID-Funktion werde dem Bürger "mehr Souveränität über seine Daten im Ausweis verschaffen, als das bisher der Fall ist". So könne man jeweils im Einzelnen entscheiden, welche Daten man bei einer Transaktion im Internet übermittelt und "man weiß zugleich, an wen man seine Daten übermittelt". Denn Webshops und Dienstleistern wird der Zugriff auf die eID-Daten nur mit einem Berechtigungszertifikat möglich sein, das sie bei der beim Bundesverwaltungsamt in Köln angesiedelten Vergabestelle (VfB) beantragen und dabei ein berechtigtes Interesse für das Auslesen personenbezogener Daten aus dem Personalausweis nachweisen müssen. Aufgrund dieses Verfahrens hat der Netzbürger die Gewähr, "dieses Unternehmen gibt es in der wirklichen Welt und es ist berechtigt, mit diesen Daten zu arbeiten", erklärte Beus. "Wir werden Vertragsbeziehungen und Geschäftsbeziehungen haben, die von mehr Vertrauen getragen sind, als wir es heute haben." Quelle: Heise Online
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