Urteil: Kinderpornos anklicken ist strafbar Posted on Dienstag, 16.Februar. @ 02:22:10 CET
Topic: Allgemeines
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Bereits das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Dies ergibt sich aus der bestehenden Rechtslage und wurde nun erstmalig von einem Oberlandesgericht bestätigt. Auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher, ohne ein manuelles Abspeichern, bringe Nutzer in den Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung des OLG Hamburg vom heutigen Montag. "Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil und ist das bundesweit erste Revisionsurteil zu dieser umstrittenen Rechtsfrage nach dem Besitzbegriff", sagte ein Gerichtssprecher. Quelle: Heise Online
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